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Aktuelle Meldung



11.03.2008 - Kategorie: Tschechien

TSCHECHIEN: Ein Plan zur Entschädigung der Kirchen




Das Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik soll im Frühjahr dieses Jahres über ein Gesetz zur Entschädigung der Kirchen für das in der sozialistischen Zeit verstaatlichte Eigentum abstimmen.

Zwar kam es auch in der ehemaligen Tschechoslowakei nach der politischen Wende des Jahres 1989 in großem Maßstab zur Rückgabe verstaatlichen Eigentums, der umfangreiche Grundbesitz der römisch-katholischen Kirche aus der Zeit vor 1949 wurde dabei jedoch immer wieder ausgeklammert, da sich Staat und Kirche weder über einen Rückgabemodus noch über seine Bewertung für eventuelle Ersatzleistungen einigen konnten. Im Dezember 2007 legte der christdemokratische Finanzminister Miroslav Kalousek einen konkreten Plan zur Entschädigung für das 1949 enteignete Immobilieneigentum der Kirchen der Öffentlichkeit vor. Im Januar wurde der Rahmen für eine entsprechende Gesetzesvorlage vom Regierungskabinett beschlossen.



Nach dieser Regelung soll von Beginn des Jahres 2009 an über einen Zeitraum von 60 Jahren eine Summe von 83 Milliarden Tschechischen Kronen (3,3 Mrd. EUR) an die Kirchen ausbezahlt und dabei mit 4,85 Prozent jährlich verzinst werden, so dass die Kirchen im Ergebnis insgesamt 267 Milliarden Kronen (10,7 Mrd. EUR) als Kompensation für in der sozialistischen Zeit verstaatliches Kircheneigentum erhielten. Auf diesen Betrag hatten sich die Vertreter des Staates, der römisch-katholischen Kirche und der im Tschechischen ökumenischen Rat zusammengeschlossenen kleineren tschechischen Kirchen Ende letzten Jahres geeinigt.

Die Kirchen sollen auf diese Weise für einen Teil ihres einstigen Besitzes – Wälder, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen und Fischteiche im Umfang von insgesamt 226.000 ha und im geschätzten Wert von 110 Milliarden Kronen – entschädigt werden. 1949 musste die katholische Kirche und ihre Ordensgemeinschaften ihren gesamten Grundbesitz und Immobilien mit Ausnahme der Kirchengebäude und Pfarrhäuser abgeben. Der Staat übernahm im Gegenzug die Finanzierung der Pfarrergehälter.

Nach der politischen Wende hatte der Staat 1991 den verschiedenen christlichen Kirchen bereits den Großteil der enteigneten kirchlichen Gebäude zurückgegeben. Über das beachtliche Grundeigentum, das hauptsächlich die römisch-katholische Kirche und verschiedene Ordensgemeinschaften für sich beanspruchten, konnte aber unter den verschiedenfarbigen Regierungen der letzten 18 Jahre keine Einigung erzielt werden. Deshalb blieb auch bisher die Bezahlung der Pfarrergehälter durch den Staat als eines der vielen »ewigen Provisorien« in diesem Land erhalten.

 

Rückgabe oder Entschädigung?

Eine wesentliche Schwierigkeit bei den Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen war neben der Frage der Bewertung auch die Tatsache, dass die betreffenden Grundstücke sich heute in den Händen ganz verschiedener Eigentümer befinden. Eine vollständige Rückgabe war also kaum denkbar. So wurden die Ansprüche der Kirchen zunächst detailliert erfasst, und dann verschiedene Modelle für einen finanziellen Ausgleich zwischen Staat und Kirchen erarbeitet.

Die nun angekündigten Entschädigungszahlungen beziehen sich auf etwa zwei Drittel der Grundstücke und Immobilien, nämlich diejenigen, die seinerzeit den römisch-katholischen Diözesen und Pfarrgemeinden gehört hatten. Dagegen soll der einstige Besitz der Ordensgemeinschaften diesen nach Möglichkeit zurückgegeben werden. Der Staatssekretär für Kirchenfragen im Kulturministerium Jaromír Talíř erläuterte, dass von der Rückgabe an die Orden lediglich solche Grundstücke ausgenommen seien, die durch Kredite belastet sind oder heute militärisch genutzt werden. In diesen Fällen würde jedoch ebenfalls eine Entschädigung geleistet.

Die Ordensgemeinschaften machen sich bereits Gedanken darüber, wie sie das zurückgewonnene Eigentum nutzen werden. »Wir setzen nicht voraus, dass wir es gleich nach Erhalt wieder verkaufen. Besonders insofern es sich um Wälder handelt. Wir sind sehr wohl imstande diese auch zu bewirtschaften,« erklärte nach Bekanntgabe des Planes P. Aleš Vandrovec vom Benediktinerkloster Břevnov. Die Erträge sollten für die Instandsetzung der Gebäude verwendet werden.

 

Zustimmung des Parlaments steht noch aus

Zwar hat es in den letzten Jahren schon viele Vorstöße zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche gegeben, aber zum erstenmal wird nun ein vollständiger Zeitplan für Rückgabe und Entschädigung des kirchlichen Eigentums vorgeschlagen. Trotzdem ist bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch eine heftige Debatte zu erwarten.

Kritik aus den Reihen der sozialdemokratisch-kommunistischen Opposition, aber auch aus der konservativ-bürglichen ODS stößt sich dabei weniger an den 83 Milliarden, als an der enormen Summe von 267 Milliarden, die durch die Verzinsung über einen Zeitraum von 60 Jahren entsteht. Finanzminister Miroslav Kalousek (KDU-ČSL) erklärte dazu: »Wenn Sie den Betrag auf Jahrzehnte verteilen, ist dies gar nicht so viel.« Die Zahlungen würden für den gesamten Zeitraum automatisch zu mandatorischen Staatsausgaben, vergleichbar etwa den Ausgaben für die gesetzlichen Sozialleistungen. Die Notwendigkeit der Verzinsung ergebe sich aus der Tatsache, dass eine einmalige Zahlung den tschechischen Staatshaushalt bei weitem überfordern würde.

Obwohl die seit einem Jahr im Amt befindliche Regierung aus Konservativen, Christdemokraten und Grünen im Parlament nur über eine sehr dünne Mehrheit verfügt und Kritiker des Vorhabens durchaus mit Sympathie in der tschechischen säkularen Öffentlichkeit rechnen können, scheint eine Annahme des Gesetzes doch nicht unwahrscheinlich, denn ein solches Abkommen ist in der Tat Bestandteil des Koalitionsvertrags. Nur ein eventueller – in den letzten Monaten vielfach vorausgesagter, aber dank Überläufern aus den Reihen der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion bislang nicht eingetretener – Sturz der Regierung könnte den Ausgleich mit den Kirchen erneut auf unbestimmte Zeit hinausschieben.

 

Vorteile für den Staat

In der politischen Debatte dürfte entscheidend sein, dass die angestrebte Regelung auch dem Staat erhebliche Vorteile bringt.

Durch die Auszahlung der finanziellen Entschädigung entfällt die Blockade von Tausenden Hektar Grundbesitz und Immobilien, die sich zwar im Eigentum des Staates befinden, aber während der letzten 18 Jahre nicht privatisiert werden durften. Nach einem Ausgleich mit den Kirchen könnte der Staat endlich frei über sie verfügen. Deswegen drängen gerade auch Städte und Gemeinden, in deren Besitz viele verstaatlichte Grundstücke überführt wurden und die die Privatisierungseinnahmen zur Finanzierung ihrer Haushalte benötigen, auf eine Einigung mit den Kirchen.

Auf staatlicher wie auf kirchlicher Seite geht man außerdem davon aus, dass das jetzige Abkommen den Weg für eine wirtschaftliche Eigenständigkeit der Kirchen ebnet. Seit die kommunistische Regierung 1949 die Trennung von Staat und Kirche rückgängig gemacht hatte, werden die Pfarrgehälter sämtlicher registrierter Kirchen aus dem Etat des Kulturministeriums bezahlt – zur Zeit betragen diese Subventionen für alle Kirchen zusammengenommen ungefähr eine Milliarde Kronen jährlich. Diese Kosten müssten die Kirchen künftig selbst tragen.

Und schließlich geht auch ein gewisser Problemlösungsdruck von den in den letzten Jahren neu registrierten jungen christlichen Kirchengemeinschaften aus. Nach einer Frist von zehn Jahren haben diese nach heute geltendem Recht die Möglichkeit, die Finanzierung ihrer Geistlichen und ihrer zentralen Verwaltung durch den Staat zu beantragen. Dies beträfe in Kürze etwa auch die Zeugen Jehovas, die Mormonen und verschiedene islamische Verbände. Staatliche Subventionen für Sekten wäre der tschechischen Öffentlichkeit nun doch eher schwer zu vermitteln, selbst wenn die Zeugen Jehovas aus eigener Überzeugung nie Geld vom Staat annehmen würden.

 

Eine gemeinsame Regelung für alle Kirchen

Klar ist, dass es zur Trennung von Staat und Kirche langfristig keine Alternative gibt. Ein Ende der staatlichen Subventionen für die Pfarrergehälter und eine Umstellung der Finanzierung der Kirchen hätte allerdings einschneidende Folgen nicht nur für die römisch-katholische Kirche und ihre Ordensgemeinschaften, sondern für sämtliche christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Tschechischen Republik. Würden die protestantischen Kirchen nicht in angemessener Weise an der Kompensationsregelung beteiligt, wären einige von ihnen durch den Ausfall der staatlichen Unterstützung in ihrer Existenz bedroht.

Der allergrößte Teil des verstaatlichten Eigentums gehörte der katholischen Kirche, die in der Tschechischen Republik 83 Prozent der Christen repräsentiert. Daher führte das Kulturministerium die Verhandlungen vor allem mit ihren Vertretern. Die im Tschechischen Ökumenischen Rat (ERC) zusammengeschlossenen nicht-römisch-katholischen Kirchen, die ebenfalls Listen von bisher noch nicht zurückgegebenen Grundstücken und Immobilien erstellt hatten, wurden in die Verhandlungen jedoch von Anfang an mit einbezogen, so dass der nun vorliegende Entwurf eine Regelung für alle an der beteiligten Kirchen vorsieht.

Für die Zeit von 60 Jahren sollen die Kirchen jährliche Zahlungen von über vier Milliarden Kronen erhalten. Dabei entfielen auf die römisch-katholische Kirche 3,55 Milliarden Kronen, auf die Tschechoslowakische Hussitische Kirche 189 Millionen, auf die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder 139 Millionen, auf die Orthodoxe Kirche 70 Millionen, die Brüderkirche 49 Millionen und die Föderation der jüdischen Religionsgemeinden 16 Millionen Kronen pro Jahr. Diese Zahlenverhältnisse entsprechen aber nicht der Höhe des von den verschiedenen Kirchen reklamierten Kirchenbesitzes. Legte man die bislang nicht zurückgegebenen Grundstücke zugrunde, dann müssten die Zahlungen für die nichtkatholischen Kirchen wesentlich geringer ausfallen. Hier handelt es sich vielmehr um ein Zugeständnis der römisch-katholischen Kirche an ihre kleineren Schwesterkirchen, die ihre Bemühungen um eine Lösung der Restitutionsfrage politisch mit unterstützt haben.

 

Sind die Kirchen vorbereitet?

Je aussichtsreicher ein Abkommen erscheint, desto drängender wird jedoch eine andere Frage: Was werden die Kirchen mit dem Geld anfangen? Wenn sich die zentralen Einnahmen der Kirche von einem Tag zum anderen vervielfachen, stellt das besonders die stark kongregationalistisch geprägten protestantischen Kirchen vor große Herausforderungen. So teilte etwa die Kirchenleitung der EKBB ihren Gemeinden am 11. Dezember mit, die sich abzeichnende Vereinbarung erfordere »eine Reihe rechtlicher Schritte«.

Wie diese Schritte aussehen werden, weiß wohl zur Zeit noch niemand. Wird man die Pfarrergehälter erhöhen, die inzwischen wieder auf etwa 75 Prozent des tschechischen Durchschnittslohns abgesackt sind? Wird man außer den Pfarrern nun auch andere qualifizierte Mitarbeiter anstellen? Wer entscheidet darüber? Wird das Geld für die Instandsetzung und Erhaltung der Gebäude verbaut oder wird es gar irgendwo in der Kirchenbürokratie versickern?

Wie kann angesichts der plötzlichen Geldflut verhindert werden, dass die Eigenverantwortlichkeit der Gemeindeglieder, die durch den Rückbau der staatlichen Sozial- und Krankenversicherung, das Ende der Mietenregulierung und Preissteigerungen auf allen Gebieten unter zunehmenden Existenzdruck geraten, nicht nachlässt? Werden diejenigen, die sich ihr Salar (Kirchengeld) von der niedrigen Rente absparen müssen, noch genügend Verständis dafür haben, dass auch sie selbst ihr Schärflein beitragen müssen?

 

Kommt es zur Trennung zwischen Staat und Kirche?

Die angestrebte Vereinbarung stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Trennung zwischen Staat und Kirche dar. Die Frage des Kircheneigentums blockierte 18 Jahre lang eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche. Mit ihrer Lösung endet einerseits ein Kuriosum – nämlich dass in dem am meisten säkularisierten Land Europas das Personal der christlichen Kirchen vom Staat bezahlt werden. Andererseits kommen nun sicher andere Aspekte des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche stärker in den Blick, etwa die Erhaltung der historisch wertvollen kirchlichen Gebäude, die Aktivitäten der Kirchen in der Armee, in den Gefängnissen, Krankenhäusern und staatlichen Schulen, die staatliche Begünstigung von kirchlichen Privatschulen und die Arbeit von Diakonien und Caritas, die auf Kooperation mit dem staatlichen Sozialsystem angewiesen sind. Selbst wenn die Hoffnungen auf die viele Jahre überfällige politische Einigung diesmal nicht enttäuscht werden, wird es im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in einem Land, von dessen Bevölkerung sich nur noch knapp über 30 Prozent zu einer christlichen Kirche bekennen, auch künftig sicher noch viele Reibungsflächen geben.

Christof Lange