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Aktuelle Meldung



18.03.2013 - Kategorie: ELKRAS

ELKRAS/Kasachstan: Neuregistrierung der Evangelisch-Lutherischen Kirche




Mit Hilfe der Partner in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD), Gustav-Adolf-Werk (GAW) und Martin-Luther-Bund (MLB) ist eine immense organisatorische Herausforderung in Kasachstan gemeistert worden: die Neuregistrierung der Kirche entsprechend den jetzt geltenden gesetzlichen Grundlagen.



Bisher bestand die Kirche aus der Gemeinde Astana und sechs regionalen Filialen. Diese Kirche hatte einen »republikanischen Status«, wie Bischof Nowgorodow schreibt, konnte also als höchstes Organ eine Synode bilden. Sie hatte aber nicht den Status einer Rechtsperson.

Um diesen Status auch nach dem neuen Gesetz beibehalten zu können, müsste sie in allen Gebieten Kasachstans und in den Städten Astana und Almaty »Organisationen« – also Gemeinden – mit dem Status einer eigenständigen Rechtsperson anmelden. Außerdem müssten mindestens zwei dieser Organisationen jeweils mindestens 500 Mitglieder haben, die Gesamtzahl der Mitglieder müsste mindestens 5000 betragen. Diese Zahlen kann aber die Evangelisch-Lutherische Kirche in der Republik Kasachstan nicht erreichen.

Deshalb ist die Kirche einen anderen Weg gegangen. In sieben Gebieten ließ man lokale Gemeinden mit dem Status von Rechtspersonen registrieren:

1. die evang.-luth. Gemeinde in der Stadt Astana,

2. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Kostanai: die Städte Kostanai, Rudny und Lissakowsk und das Dorf Sadtschikowa,

3. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Nordkasachstan: in den Städten Tayinscha und Petropawlowsk und in den Dörfern Letowotschnoje, Krassnaja Poljana, Krasnokamenka, Jushnoje, Gorkoje und Kasanka,

4. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Akmolinsk: in den Städten Kokschetau und Dershawinsk und in den Dörfern Sadowoje, Kamyschenka, Perwomaika, Nowodolinka und Pawlowka,

5. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Pawlodar: in der Stadt Pawlodar und in den Dörfern Rosowka, Woskressenka, Lugansk, Michailowka, Kalinowka und Katschiry,

6. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Ostkasachstan: in den Städten Ust-Kamenogorsk, Semej und Schemonaicha und in den Dörfern Nowaja Schulba, Georgijewka, Petropawlowka, Glubotschanka, Beloussowka, Werchberjosowka und Kokpekty und

7. die evang.-luth. Gemeinde in der Region Shambyl: in den Dörfern Kordai, Birlik, Perwomaika und Karabulak und in der Stadt Tekeli.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kasachstan können diese Organisationen einen Vertrag miteinander abschließen. Das ist durchgeführt worden: Alle lokale Organisationen haben miteinander einen Vertrag abgeschlossen und auf dieser Basis ihre Einheit miteinander hergestellt. Dies wird zum Beispiel durch folgende Entscheidung zum Ausdruck gebracht, die in diesem Vertrag niedergelegt ist: Alle Beteiligten des Vertrages haben der Gemeinde Astana, in deren Struktur die kirchliche Verwaltung übergegangen ist, die Verwaltung des Eigentums, die Kontakte mit den Partnern und die Verwaltung des einheitlichen Haushalts anvertraut. Dieser Vertrag hat außerdem eine Anlage, die den Bund dieser Organisationen beschreibt und wie eine innerkirchliche Satzung rechtskräftig ist.

 

Natürlich gibt es nun vor dem Gesetz eigentlich keine einheitliche Organisation »Evangelisch-Lutherische Kirche in der Republik Kasachstan« mehr, faktisch aber ist die Kirche doch bewahrt worden. Es ist eine Vereinbarung mit der »Agentur für religiöse Angelegenheiten« des Landes getroffen worden, die Bischof Nowgorodow das Recht gibt, alle Gemeinden auf dem Territorium der Republik Kasachstan zu besuchen und in ihnen zu predigen. Insofern kann die Einheit in guter Weise dargestellt und gelebt werden.